Totgeburt
Totgeburten sind ein Thema, über das nicht gerne gesprochen wird. In der Vergangenheit wurden abgestorbene Leibesfrüchte stillschweigend beseitigt ohne die Möglichkeit einer Beisetzung zu erwägen. Nach den jetzt geltenden Vorschriften gilt ein Kind als tot geboren oder in der Geburt verstorben, wenn sein Gewicht mindestens 500 Gramm beträgt, nach der Scheidung vom Mutterleib aber weder das Herz geschlagen, noch die Nabelschnur pulsiert, noch die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Totgeborene werden im Geburtenbuch des zuständigen Standesamtes beurkundet. Hierbei haben die Eltern seit kurzem das Recht, ihrem totgeborenen Kind einen oder mehrere Vornamen zu geben. Sie unterliegen auch der Bestattungspflicht.
In Deggendorf gibt es zwar keinen speziellen Kinderfriedhof mehr, in dem ausschließlich Totgeburten oder Kinderleichen bestattet werden können.
In diesem Fall kann eine Bestattung in einem vorhandenen Grab der Familie oder in einem Einzelgrab (Kindergrab) erfolgen. Die Grab- und Bestattungsgebühren und die Nutzungszeit des Grabes sind erheblich herabgesetzt.
Totgeborene Leibesfrüchte unter 500 Gramm unterlagen bisher nicht der Bestattungspflicht und konnten als sog. ethischer Abfall entsorgt, bzw. verbrannt werden. Dennoch ist dies seit einigen Jahren in Deggendorf nicht mehr erfolgt, sondern es war mit der örtlichen Klinikumsverwaltung vereinbart worden, nicht bestattungspflichtige Totgeburten in einer besonders dafür vorgesehenen Grabstätte zu bestatten. Seit 01.01.2006 sieht das Bayerische Bestattungsgesetz vor, dass nun auch Totgeborene unter 500 g bestattet werden müssen. Die Angehörigen können die Bestattung individuell in einem vorhandenen oder zu erwerbenden Grab vornehmen. Sofern dies nicht gewünscht wird kann die Bestattung auch in der Sammelgrabstätte für Totgeburten erfolgen. Diese Grabstätte mit dem darauf befindlichen historischen Grabkreuz befindet sich im Friedhofsteil VI. Etwa zwei mal jährlich findet eine Beisetzungsfeier statt. Die Termine werden in einem Informationsblatt des Klinikums bekannt gegeben.
Hilfe und Information erhalten die Eltern durch die Sozialdienste in den Kliniken sowie den Bestattern.
Kontakt zum Amt
Standesamt
Franz-Josef-Strauß-Straße 3
Montag, Dienstag, Donnerstag 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen