Die Friedhöfe sind ein Ort der Besinnung und der Ruhe.
Hunde sind im Friedhof angeleint zu führen. Große Hunde oder Kampfhunde dürfen nicht mitgebracht werden.
Bitte helfen Sie mit bei der Mülltrennung und werfen Sie Ihre Friedhofsabfälle in die entsprechend beschrifteten Müllbehälter, welche bei den jeweiligen Wasserstellen aufgestellt sind. Der Einwurf von Müll, welcher nicht aus dem Friedhofsbereich stammt, ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.
Grabschmuck aus Plastik ist nicht gestattet.
Alle Grabmäler und sonstigen baulichen Anlagen sind genehmigungspflichtig. Auch deren Entfernung bedarf der Zustimmung. Bitte beachten Sie, dass die Friedhofsatzung, hinsichtlich der Größe und Gestaltung der Grabmäler, Regelungen enthält, die zu beachten sind. Den Steinmetzbetrieben sind diese Vorschriften bekannt.
Grabstätten sind so instandzuhalten, dass die Würde des Friedhofes gewahrt bleibt. Verwelkte Pflanzen sind rechtzeitig abzuräumen.
Für die Standsicherheit des Grabmals ist der jeweilige Grabnutzungsberechtigte verantwortlich.
Private Anpflanzungen neben den Grabstätten sind nicht gestattet.
Die Urnennischen in den Urnenmauer sind einheitlich zu beschriften und dürfen nicht mit einer persönlichen Ausschmückung versehen werden.
Sollte auf individuelle Ausschmückung dagegen Wert gelegt werden, wird empfohlen die Urne in einem Einzelgrab zu bestatten.
In unseren Friedhöfen stehen Ihnen Einzel- und Mehrfamilienwahlgräber zur Erd- und Urnenbestattung zur Verfügung. Im Friedhof I (Bereich ehemaliger Kinderfriedhof), Friedhof VI, Friedhof Mietraching und Friedhof Seebach gibt es auch Urnenmauern mit Urnennischen.
Es stehen auch spezielle Urnengrabstätten mit den Ausmaßen von ca. 80 cm x 80 cm zur Verfügung. Diese Grabstätten, in denen bis zu 4 Urnen bestattet werden können, dürfen im Rahmen der satzungsgemäßen Vorschriften individuell gestaltet werden.
Desweiteren können Urnen unter Bäumen bestattet werden. Diese Bestattungsform steht im neuen Friedhofsteil VII zur Verfügung.
Die Bestattung erfolgt im Gemeinschaftsgrabfeld. Am Baum wird ein Namensschild nach Muster angebracht. Die Urne hat aus verrottbarem Material zu bestehen. Bis zu 4 Urnen können je Baum bestattet werden. Es ist nicht gestattet vor den Bäumen mit dem Boden fest verbundene Anpflanzugen oder Ausschmückungen anzubringen. Die Pflege des Rasens durch die Stadt darf nicht beeinträchtigt werden. Es erfolgt keine Schneeräumung zu den einzelnen Bäumen.
Bei der Auswahl, der für Sie günstigsten Grabstätte, berät Sie der städtische Friedhofswart (Tel. 0991 5147) bzw. im Bereich des kirchlichen Friedhofs Seebach, der Kirchenpfleger (Tel. 09901 5316).
Sollte Ihre Familie bereits im Besitz einer Grabstelle sein, erhalten Sie hier auch Auskunft über die Belegbarkeit.
Falls Sie weitere Informationen, z B. über die Lage einer Grabstätte benötigen, können Sie sich ebenfalls an diese Personen oder an die städtische Friedhofsverwaltung im Neuen Rathaus, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, Zi. 018 (Tel. 0991 2960-322) wenden. Die Friedhofsverwaltung nennt Ihnen auch gerne die Anschriften, der für den Bereich der Friedhöfe zugelassenen Gewerbetreibenden (Gärtner, Steinmetzunternehmen) und gibt Ihnen insbes. Auskünfte über die jeweiligen Nutzungszeiten, Grab- und Bestattungskosten oder sonstige Regelungen der Friedhofs- und Bestattungssatzung.
Jeder Grabnutzungsberechtigte erhält von der Friedhofsverwaltung zum Nachweis seines Grabnutzungsrechts eine Graburkunde. Es ist grundsätzlich möglich ein bestehendes Nutzungsrecht im gegenseitigen Einvernehmen auf eine andere Person zu übertragen oder im Falle des Ablebens die künftige Nutzung durch eine Verfügung zu regeln.
Hierzu sollten Sie sich ebenfalls mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen.
Bei Wohnungswechsel eines Grabnutzungsberechtigten, teilen Sie uns bitte die neue Anschrift mit.
Kontakt zum Amt
Standesamt
Franz-Josef-Strauß-Straße 3
Montag, Dienstag, Donnerstag 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen