Personalvertretung

Der Personalrat ist die Interessenvertretung aller Beschäftigten der Stadt Deggendorf.

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Personalrates ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz.

Der Personalrat wird alle 5 Jahre gewählt.

Der Personalrat ist u.a. zuständig für:

  • Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Schutzvorschriften
  • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden aus den Reihen der Mitarbeiterschaft und Lösung mit der Dienststelle anstreben
  • Mitwirkung bei der Eingliederung und Förderung von Schwerbehinderten und ausländischen Beschäftigten, bei der Gleichstellung und Unterstützung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Durchführung von Personalversammlungen
  • Teilnahme an Vorstellungsgesprächen
  • Beratende Funktion bei innerdienstlichen Prüfungen
  • Mitarbeit bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Regelmäßige Gespräche mit der Dienststellenleitung

Die Personalvertretung ist an Entscheidungen der Dienststelle in personellen, sozialen, organisatorischen und einer Reihe anderer Angelegenheiten beteiligt in Form der

  • Mitbestimmung (Zustimmung des Personalrates zwingend)
  • Mitwirkung (Maßnahme ist mit Personalrat zu erörtern)
  • Anhörung (Meinung des Personalrates ist einzuholen)

1. Vorsitzender

Stefan Maier
Tel: 0991 2960-155
E-Mail:stefan.maier@deggendorf.de

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