Personalvertretung
Der Personalrat ist die Interessenvertretung aller Beschäftigten der Stadt Deggendorf.
Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Personalrates ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz.
Der Personalrat wird alle 5 Jahre gewählt.
Der Personalrat ist u.a. zuständig für:
- Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Schutzvorschriften
- Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden aus den Reihen der Mitarbeiterschaft und Lösung mit der Dienststelle anstreben
- Mitwirkung bei der Eingliederung und Förderung von Schwerbehinderten und ausländischen Beschäftigten, bei der Gleichstellung und Unterstützung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Durchführung von Personalversammlungen
- Teilnahme an Vorstellungsgesprächen
- Beratende Funktion bei innerdienstlichen Prüfungen
- Mitarbeit bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Regelmäßige Gespräche mit der Dienststellenleitung
Die Personalvertretung ist an Entscheidungen der Dienststelle in personellen, sozialen, organisatorischen und einer Reihe anderer Angelegenheiten beteiligt in Form der
- Mitbestimmung (Zustimmung des Personalrates zwingend)
- Mitwirkung (Maßnahme ist mit Personalrat zu erörtern)
- Anhörung (Meinung des Personalrates ist einzuholen)
1. Vorsitzender
Stefan Maier
Tel: 0991 2960-155
E-Mail:stefan.maier@deggendorf.de