Personalvertretung
Porträt eines Mannes mit Brille und dunkelrotem Pullover vor hellem Hintergrund

Der Personalrat ist die Interessenvertretung aller Beschäftigten der Stadt Deggendorf.

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Personalrates ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz.

Der Personalrat wird alle 5 Jahre gewählt.

Der Personalrat ist u.a. zuständig für:

  • Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Schutzvorschriften
  • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden aus den Reihen der Mitarbeiterschaft und Lösung mit der Dienststelle anstreben
  • Mitwirkung bei der Eingliederung und Förderung von Schwerbehinderten und ausländischen Beschäftigten, bei der Gleichstellung und Unterstützung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Durchführung von Personalversammlungen
  • Teilnahme an Vorstellungsgesprächen
  • Beratende Funktion bei innerdienstlichen Prüfungen
  • Mitarbeit bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Regelmäßige Gespräche mit der Dienststellenleitung

Die Personalvertretung ist an Entscheidungen der Dienststelle in personellen, sozialen, organisatorischen und einer Reihe anderer Angelegenheiten beteiligt in Form der

  • Mitbestimmung (Zustimmung des Personalrates zwingend)
  • Mitwirkung (Maßnahme ist mit Personalrat zu erörtern)
  • Anhörung (Meinung des Personalrates ist einzuholen)

1. Vorsitzender

Stefan Maier
Tel: 0991 2960-6100
E-Mail:stefan.maier@deggendorf.de

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