Förderung von Lastenfahrrädern in Deggendorf
Einreichung des Förderantrags ab 01. Januar 2021 möglich
Mit dem kommunalen Förderprogramm für Lastenfahrräder möchte die Stadt Deggendorf den Radverkehrsanteil beim Transport von gewerblichen bzw. privaten Gütern erhöhen sowie einen Anreiz schaffen, das Mobilitätsverhalten zu ändern. Dadurch können Fahrten des motorisierten Individualverkehrs reduziert werden und zugleich zu einer Senkung der lokalen CO2-Emissionen, Lärmminderung und einer räumlichen Entlastung beitragen.
Habt ihr Interesse am Förderprogramm? Die wichtigsten Punkte haben wir hier in Kürze für euch zusammengefasst.
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Bitte beachtet zusätzlich die Förderrichtlinie.
Wie beantrage ich die Förderung?
Die Förderung ist mit einem Antragsformular zu beantragen.
Dem Förderantrag sind die im Antrag aufgeführten „verpflichtenden Angaben zur/zum Antragsteller/in“ sowie ein persönliches Kauf- oder Leasingangebot beizufügen.
Wenn die Antragstellung durch Gewerbetreibende und Unternehmen erfolgt, sind zusätzlich folgende Formulare einzureichen:
Der Förderantrag muss vor Abschluss des Kaufvertrages für das gewünschte Fahrzeug gestellt werden.
Wann erhalte ich den Förderbetrag?
Nach Erhalt eines positiven Förderbescheides sind der Stadt Deggendorf innerhalb von 3 Monaten folgende Dokumente einzureichen:
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages (inkl. Rahmen-Nummer)
- Kopie der Kassenquittung oder des Kontoauszugs
Erst dann kann der Förderantrag final bearbeitet und die Auszahlung des Förderbetrags vorgenommen werden.
Die Förderrichtlinie sowie alle Antragsformulare stehen zum Download bereit.
- Richtlinie zur Lastenradförderung der Stadt Deggendorf
- Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 DSGVO
- Antrag zum kommunalen Programm zur Förderung von Lastenfahrrädern
in der Stadt Deggendorf - De-minimis-Erklärung der/s Antragsteller/in/s
- Erklärung über die Unternehmereigenschaft
Bei Fragen rund um die Antragstellung steht euch die Wirtschaftsförderung zur Verfügung.