Beteiligung Öffentlichkeit

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Aufstellung einer städtebaulichen Satzung („Außenbereichssatzung“) nach § 35 Abs. 6 BauGB mit der Bezeichnung Nr. 15 „Großfilling"

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Naturschutzgesetze;
Aufstellung einer städtebaulichen Satzung („Außenbereichssatzung“)
nach § 35 Abs. 6 BauGB mit der Bezeichnung Nr. 15 „Großfilling“
Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf der Satzung mit Begründung in der Fassung vom 26.05.2026 liegt

während der Zeit vom 03.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026

in der Bauverwaltung der Stadt Deggendorf, Neues Rathaus, Flur zwischen den Zimmern 236 und 237 , während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. In dieser Zeit hat jeder die Möglichkeit, sich zu informieren und Stellungnahmen mündlich, schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift abzugeben. Sollten zusätzlich Fragen auftreten, können sich die Bürgerinnen und Bürger gerne telefonisch oder per E-Mail an die Stadtverwaltung wenden (Tel.: 0991/2960 – 4002,- 4003 oder -4001; bauverwaltung@deggendorf.de wenden.

Außerdem sind die Unterlagen zusätzlich zur Homepage auch unter dem Link https://deg.link/NhFRe7 abrufbar.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Außenbereichssatzung Nr. 15 „Großfilling“
Begründung zur Außenbereichssatzung Nr. 15 Großfilling nach § 35 Abs. 6 BauGB

Kontakt zum Amt

Bauverwaltungsamt
Zimmer: 220
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 2960-4099
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten gerne nach vorheriger Terminvereinbarung

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