Beteiligung Öffentlichkeit
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Helfkamm II“ durch das Deckblatt Nr. 6 im beschleunigtem Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung);
Bekanntmachung des Änderungs- und des Billigungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
i. V. m. § 13 a BauGB;
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3, § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Deckblattes Nr. 6 mit Begründung in der Fassung vom 27.01.2025 liegt während der Zeit vom 24.03.2025 bis einschließlich 02.05.2025 in der Bauverwaltung der Stadt Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 2. Stock – Flur zwischen Zi.Nr. 236 und 237 – während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
In dieser Zeit hat jeder die Möglichkeit, sich zu informieren und Stellungnahmen mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.
Sollten zusätzlich Fragen auftreten, können sich die Bürgerinnen und Bürger gerne telefonisch oder per email an die Stadtverwaltung wenden (Tel.: 0991/2960 – 446,- 443 oder -401; bauverwaltung@deggendorf.de).
Bebauungsplan Nr. 38.6 Helfkam II
Begründung zum Deckblatt Nr. 6 des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr.38 „Helfkam II“
Kontakt zum Amt
94469 Deggendorf
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten gerne nach vorheriger Terminvereinbarung