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Verschärfte Regeln für den Corona-Lockdown (gültig ab 11.01. bis mindestens 31.01.2021):
Regeln vom bisherigen „harten Lockdown“ (vom 14.12.2020) gelten weiterhin. Mit folgenden Änderungen/ Verschärfungen zum 11.01.2021:
+++ Update 12.01.2021:
- Landkreis Deggendorf untersagt zudem touristische Tagesausflüge IN den Landkreis Deggendorf ab 12.01.2021
- Ab 18.01.2021 wird das Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel zur Pflicht!
- Verlassen der Wohnung nur aus triftigen Grund
- Kontaktbeschränkungen: Treffen mit höchstens 1 „haushaltsfremden“ Person (inkl. Kinder bis einschließlich 3 Jahren)
- Wechselseitige, unentgeltliche und nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kinder unter 14 Jahren in fester, familiärer oder nachbarschaftlich organisierter Betreuungsgemeinschaft zulässig – max. Kinder aus 2 Haushalten!
- Abholung vorbestellter Waren „Click & Collect“ in Ladengeschäften möglich
- weiterhin Ausgangsbeschränkung (21:00 – 05:00 Uhr) Ausnahmen der nächtlichen Ausgangssperre
- Bei 7-Tage-Inzidenz > 200: Touristische Tagesausflüge (inkl. Sport & Bewegung an der frischen Luft) eingeschränkt auf 15km zum Wohnungsort (mind. 7 Tage)
- Schul- und Kinderbetreuungssituation bleibt wie bisher bestehen! Keine Verlängerung der Weihnachtsferien – Home-Schooling
- Faschingsferien gestrichen um Unterrichtsausfall aufzufangen
- Notbetreuung Jahrgangsstufen 1- 6 + Förderschulen und Kinder mit Behinderungen gewährleistet.
- Kinderkrankengeld wird um weitere 10 Tage pro Elternteil (20 bei Alleinerziehenden) erhöht
- Einreisen aus Risikogebieten: Weiterhin Zwei-Test-Strategie
- Kantinen schließen wo möglich – „To-go“ aus der Kantine weiterhin möglich!
Genaue Informationen zum Thema:
Alle bisherigen Informationen aus der Bund-Länder-Konferenz als .pdf direkt von der Bundesregierung.
konsolidierte Fassung der seit 11.01.2021 geltenden geänderten 11. IfSMV
Amtsblattausgabe 03/2021 des Landkreises Deggendorf vom 11.01.2021