Suchergebnisse für „Landwirtschaft“ – Stadt Deggendorf https://www.deggendorf.de offizielle Website der Stadt Deggendorf Sat, 08 Aug 2026 12:22:03 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.5 biogartl Kennenlernen – wie funktioniert Solidarische Landwirtschaft und wie kommt das Gemüse auf den Teller? https://www.deggendorf.de/averanstaltungen/biogartl-kennenlernen-wie-funktioniert-solidarische-landwirtschaft-und-wie-kommt-das-gemuese-auf-den-teller Sun, 26 Apr 2026 12:00:00 +0000 https://www.deggendorf.de/?post_type=veranstaltungen&p=44842
biogartl Kennenlernen – wie funktioniert Solidarische Landwirtschaft und wie kommt das Gemüse auf den Teller?

biogartl Kennenlernen – wie funktioniert Solidarische Landwirtschaft und wie kommt das Gemüse auf den Teller?

biogartl Kennenlernen mit kleinen Kostproben im Raum der Stille
Raum der Stille
26.04.2026

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Über die Veranstaltung

biogartl Kennenlernen mit kleinen Kostproben im Raum der Stille am Sonntag, den 26.04.2026 von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Wie funktioniert Solidarische Landwirtschaft – und wie kommt das Gemüse auf den Teller?

Als Ernteteiler bekommst du jede Woche frisches Gemüse direkt vom Feld. Beim Kennenlernen im Raum der Stille stellt die Solidarische Landwirtschaft e. V. das Projekt vor und zeigt, wie du Ernteteiler werden kannst. Neue Mitglieder sind herzlich Willkommen.
Fragen stellen und Kostproben naschen ist ausdrücklich erwünscht.
Auf jeden Teilnehmer wartet eine Tomatenpflanze (Sortenraritäten).

Bringt euch gerne ein Sitzkissen mit und falls ihr es gemütlicher wollt auch eine Decke. Stühle sind vorhanden, wenn ihr lieber auf einem Stuhl sitzt.
Es ist keine Anmeldung notwendig. Eine kleine Spende als Wertschätzung wird gerne an genommen.

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Klimaschutzkonzept https://www.deggendorf.de/leben/umwelt-natur/klima-energie/klimaschutzkonzept Mon, 09 Dec 2024 06:24:53 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=40363

#leben

Klimaschutz in Deggendorf – Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft

Belebter Stadtplatz mit Sitzplätzen von Cafés und Restaurants, Sonnenschirmen, Bäumen und historischen Stadthäusern bei sonnigem Wetter.

Sachstandsbericht 2026

Hier finden Sie den aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKK) der Stadt Deggendorf für das Jahr 2026. Der Bericht informiert transparent über den Fortschritt der Maßnahmen, bereits erreichte Meilensteine sowie anstehende Schritte auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Stadtentwicklung. Der Sachstandsbericht wird jährlich erstellt und an dieser Stelle veröffentlicht, sodass Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand der Umsetzung informieren können.

Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKK) legt die Stadt Deggendorf eine strategische Grundlage für den kommunalen Klimaschutz. Die Erarbeitung des Konzepts begann am 1. April 2023 im Rahmen des Erstvorhabens Klimaschutzmanagement der NKI unter der Leitung von unserem Klimaschutzmanager Stefan Stricker. Als Grundlage dafür diente das Rahmenklimaschutzkonzept „Vision Deggendorf 2035“. Am 31. März 2025 hat der Stadtrat die Umsetzung des neuen Integrierten Klimaschutzkonzepts einstimmig beschlossen. Das IKK basiert auf einer detaillierten Energie- und Treibhausgasbilanz, einer Potenzialanalyse sowie einem Maßnahmenkatalog mit 24 konkreten Maßnahmen – ein klarer Fahrplan zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur zukunftsorientierten Entwicklung unserer Stadt.

Deggendorf verpflichtet sich damit, den Klimaschutz aktiv voranzutreiben und eine nachhaltige, lebenswerte Zukunft für alle Bürgerinnen und Bürger zu gestalten.

Energie- und Treibhausgasbilanz für das Jahr 2022

Ein zentraler Baustein des Klimaschutzkonzepts ist die Bilanzierung von Energieströmen und Treibhausgasemissionen (THG). Die Ergebnisse der THG-Bilanz für das Jahr 2022 geben einen Überblick über den aktuellen Stand der Emissionen in Deggendorf und zeigen, wo Handlungsbedarf besteht. Diese transparente Darstellung ermöglicht ein besseres Verständnis der notwendigen Maßnahmen und ihrer Prioritäten – für Verwaltung, Politik und Bürgerschaft gleichermaßen. Die Bilanz soll zukünftig in zweijährigem Turnus fortgeschrieben werden und voraussichtlich 2026 für das Bilanzjahr 2024 erneut aufgestellt werden.

Bürgerbeteiligung – Ihre Meinung wurde integriert!

Um die Akzeptanz und Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen zu stärken, setzte die Stadt Deggendorf auf aktive Bürgerbeteiligung bei der Konzepterstellung. So konnten Bürgerinnen und Bürger im Frühjahr 2024 bei einer hybriden Beteiligungsphase von April bis Mai online Vorschläge zum IKK einbringen. Zudem fanden zwei Vor-Ort-Veranstaltungen an der Technischen Hochschule Deggendorf und am Oberen Stadtplatz statt. Diese Plattformen boten Gelegenheit, eigene Ideen zu teilen und mit den Mitarbeitern der Stadtverwaltung in den Dialog zu treten, die in die Erstellung des Konzepts einfließen. Vergangene Aktionen wie Informationsstände beim Gartenfest am Neuen Rathaus oder bei der Bürgerversammlung 2024 haben gezeigt, wie wichtig der direkte Austausch mit der Bevölkerung ist. Die Bürgerbeteiligung können Sie unter folgendem Link einsehen: Zur Bürgerbeteiligung

Akteursbeteiligung – Gemeinsam für ein starkes Klimaschutzkonzept

Am 05. Dezember 2024 fand ein Workshop zur Akteursbeteiligung statt, an dem über 30 Teilnehmer mitwirkten. Neben Mitgliedern der Stadtverwaltung und des Klima- und Nachhaltigkeitsausschusses waren auch Vertreter aus Verbänden, Vereinigungen und weiteren Behörden aus den Bereichen Natur- und Klimaschutz, Wirtschaft und Gewerbe, Verkehr, Infrastruktur und Landwirtschaft anwesend.

In einem konstruktiven Austausch wurden die Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes intensiv diskutiert und weiterentwickelt. Durch die breite fachliche Expertise und unterschiedliche Perspektiven konnten praxisnahe Lösungen formuliert werden, die nun in den finalen Maßnahmenkatalog eingeflossen sind.

Ein Blick in die Zukunft

Mit der Verabschiedung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes im März 2025 ist Deggendorf bereit, die Weichen für eine nachhaltige und klimafreundliche Zukunft zu stellen. Die im Konzept festgelegten Maßnahmen werden nun konsequent umgesetzt und darüber in den zuständigen politischen Gremien berichtet – ein klares Bekenntnis zum aktiven Klimaschutz. Gemeinsam gestalten wir den Klimaschutz in Deggendorf!

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Infoabend Solidarische Landwirtschaft – biogartl e.V. https://www.deggendorf.de/averanstaltungen/infoabend-solidarische-landwirtschaft-biogartl-e-v Sun, 24 Mar 2024 17:00:00 +0000 https://www.deggendorf.de/?post_type=veranstaltungen&p=36797
Infoabend Solidarische Landwirtschaft – biogartl e.V.

Infoabend Solidarische Landwirtschaft – biogartl e.V.

Im Weltladen im Frauenzentrum e.V.
Weltladen im Frauenzentrum
24.03.2024

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Eintritt frei

Über die Veranstaltung

Das biogartl lädt zur kostenlosen & unverbindlichen Infoveranstaltung. Dass wir Gemüse anbauen und im Verein teilen, ist vielleicht klar. Willst du mehr wissen? Komm vorbei, hör’s dir an, es kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Wie unsere wöchentlichen Gemüsekisten aussehen, warum und wie wir Gemüse anbauen und was daran solidarisch ist, darüber informieren wir in zwangloser Atmosphäre an vier Orten im Landkreis: Osterhofen, Hengersberg, Plattling und Deggendorf.
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Termine im Landkreis:
10. März 2024 – Osterhofen
Gasthaus Zum Haber – 18:00-19:30 Uhr
14. März 2024 – Hengersberg
Café Gotthard – 19:00-20:30 Uhr
17. März 2024 – Plattling
Restaurant Fischerstub’n – 18.00-19:30 Uhr
24. März 2024 – Deggendorf
Weltladen im Frauenzentrum e.V. – 18:00-19:30 Uhr

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Kreuz am Klosterberg bei landwirtschaftlichem Unfall beschädigt https://www.deggendorf.de/rathaus/presse/archiv-2024/kreuz-am-klosterberg-bei-landwirtschaftlichem-unfall-beschaedigt Fri, 15 Mar 2024 06:26:01 +0000 https://www.deggendorf.de/?p=36899
Kreuz am Klosterberg bei landwirtschaftlichem Unfall beschädigt
Holzkreuz beschädigt
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 15.03.2024 07:26 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
Beschädigte und vermooste Gedenk- oder Befestigungselemente auf dem Klosterberg; im Hintergrund sind die Stadt Deggendorf und ein Kirchturm zu sehen.

Die Kuppe des Klosterbergs ziert ein Holzkreuz, welches sich wie das Areal im Eigentum der Grundstücks-GmbH Deggendorf befindet.

 

Leider ist es am 13.03.2024 zu einem bedauerlichen Unfall mit einem landwirtschaftlichen Gerät gekommen, bei dem das historische Kreuz wie auch der Sockel erheblich beschädigt wurde.

 

Der Eigentümer ist bereits mit dem Verursacher in Kontakt, damit der entstandene Schaden so bald als möglich behoben werden und das Holzkreuz wieder fachgerecht aufgestellt werden kann.

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Bundestagswahl https://www.deggendorf.de/rathaus/politik/wahlen/bundestagswahl Mon, 27 Sep 2021 11:26:40 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=25524

Bundestagswahl

Junge Frau hält in einer belebten Halle einen weißen Zettel in den Händen; im Hintergrund ist eine deutsche Flagge zu sehen.
Wähler im Wahllokal gibt Stimme zur Bundestagswahl in Deutschland ab

Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 – Gesamtergebnis

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23.02.2025 findet in Deutschland die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deggendorf

Wahlberechtigte Deutsche werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Deggendorf eingetragen, wenn sie am 42. Tag vor der Wahl (Sonntag, 12.01.2025) in Deggendorf mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind. Sie erhalten spätestens am 21. Tag vor der Wahl (Sonntag, 02.02.2025) eine Wahlbenachrichtigung. Andere Wahlberechtigte werden ab 13.01.2025 grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis ein­getragen. Der Antrag muss spätestens am 02.02.2025 beim Wahlamt der Stadt Deggendorf gestellt werden. Eine Eintragung kommt z. B. bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Stadt in Betracht.

 

Rückkehrer aus dem Ausland

Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung folgendes:

  • Wer in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 42. Tag vor der Wahl (Sonntag, 12.01.2025) für eine Wohnung anmeldet, braucht und darf keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, weil er, wie jeder im Inland gemeldete Wahlberechtigte, von Amts wegen am Zuzugsort von der Gemeindebehörde in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
  • Wer sich nach dem 42. Tag, aber vor dem 21. Tag vor der Wahl anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde am Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu Paragraf 18 Absatz 6 Bundeswahlordnung) für Rückkehrer eingetragen.
  • Wer bereits vor seiner Rückkehr vom Ausland aus einen Antrag nach Anlage 2 (zu Paragraf 18 Absatz 4 Bundeswahlordnung) oder Anlage 2a (zu Paragraf 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche gestellt hatte, hat sein Wahlrecht in der Gemeinde auszuüben, in der er aufgrund seiner Antragstellung in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.
  • Wer sich erst nach dem 21. Tag vor der Wahl (ab Montag, 03.02.2025) in der Bundesrepublik Deutschland anmelden wird, muss bereits vor seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland vom Ausland aus bis zum 21. Tag vor der Wahl (Sonntag, 02.02.2025) bei der zuständigen Gemeindebehörde den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 (zu § 18 Absatz 4 Bundeswahlordnung) oder Anlage 2a (zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche stellen, weil er sonst nicht mehr in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.

 

 Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland

Im Ausland lebende Deutsche, die ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben möchten, müssen vor jeder Wahl zum Deutschen Bundestag einen formgebunden schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

War Ihr letzter Wohnort vor dem Wegzug ins Ausland in Deggendorf, dann können Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Deggendorf beantragen. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= Sonntag, 02.02.2025) vorliegen. Bitte beachten Sie, dass es zwei verschiedene Antragsformulare gibt. Wählen Sie bitte unbedingt das für Sie richtige Formular aus!

Weitere Hinweise ersehen Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin. Dort finden Sie auch die Antragsformulare sowie ein Merkblatt als PDF zum Download.


Antrag und Informationen für Deutsche im Ausland:

https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html

Den Antrag nach Anlage 2 (zu § 18 Absatz 4 Bundeswahlordnung) können Sie herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und bis 02.02.2025 per E-Mail an buergeramt@deggendorf.de, Fax: 0991/2960-339 oder im Original an das Wahlamt senden.

Der Antrag nach Anlage 2a (zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) muss ausgefüllt und unterschrieben im Original bis 02.02.2025 an die Stadt Deggendorf, Wahlamt,
Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf, gesendet werden. Eine Übersendung per E-Mail oder Fax ist hier nicht ausreichend.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt unter der Telefonnummer 0991/2960-310 oder per E-Mail buergeramt@deggendorf.de gerne zur Verfügung.

Bundestagswahl 2021 - Erststimme

Bundestagswahl vom 26. September 2021 – Gesamtergebnis

 

Erndl, CSU 6.306 Stimmen 37.21 %
Hagl-Kehl, SPD 2.875 16.96 %
Dr. Fellner, AfD 2.098 12.38 %
Al-Halak, FDP 1.084 6.40 %
Schwinger, GRÜNE 1.628 9.61 %
Demmlhuber, DIE LINKE 394 2.32 %
Behringer, FREIE WÄHLER 1.322 7.80 %
Sihr, ÖDP 199 1.17 %
Pfeffer, BP 300 1.77 %
Nizik, Die PARTEI 257 1.52 %
Reichardt, PIRATEN 113 0.67 %
Kiermaier, V-Partei ³ 79 0.47 %
Wandtner, dieBasis 293 1.73 %

Bundestagswahl 2021 - Zweitstimme

CSU 5.353 Stimmen 31.51 %
SPD 2.883 16.97 %
AfD 2.078 12.23 %
FDP 1.918 11.28 %
GRÜNE 1.792 10.55 %
DIE LINKE 452 2.66 %
FREIE WÄHLER 1.406 8.28 %
Sonstige 1.108 6.53 %

Bundestagswahl 2021 - Downloads

Kontakt zum Amt

Wahlangelegenheiten
Zimmer: 022 - 023
Bürgeramt
Franz-Josef-Strauß-Straße 3
Telefon: 0991 2960-3333
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Montag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
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Innovationsförderpreis https://www.deggendorf.de/rathaus/wirtschaftsfoerderung/innovationsfoerderpreis Tue, 04 May 2021 14:46:49 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=22406
Innovationsförderpreis
Logo zum Innovationsförderpreis 2025 der Stadt Deggendorf mit stilisiertem Raketen-Symbol und Stadtwappen

Zielgruppen

Der Innovationsförderpreis der Stadt Deggendorf wird für hervorragende innovative Leistungen vergeben, die sich auch in der Schaffung neuer und Sicherung bestehender Arbeitsplätze sowie in der Qualität der Arbeitsplätze niederschlagen können.
Teilnehmen können alle Unternehmen/Personen aus den unten genannten Bereichen mit Sitz oder Niederlassung im Stadtgebiet Deggendorf.

Der Kreis der Erbringer der hervorragenden innovativen Leistungen wird folgendermaßen festgelegt:

  • Existenzgründer
  • Erfinder
  • in Unternehmen und Betrieben Tätige (auch Teams)
  • Betriebe mit herausragenden Ausbildungsplätzen
  • Wirtschaft allgemein – Handwerk – Landwirtschaft – Dienstleistungssektor
  • Wissenschaft und Forschung – freie Berufe

Grundlagen

Höhe des Preises: Geldbetrag von 2.500,– €
Dokumentation: Urkunde
Bezeichnung: Innovationsförderpreis der Stadt Deggendorf
Vergabezeitraum: Alle zwei Jahre (im Wechsel mit dem Ausbildungsförderpreis).
Finanzierung: Die Mittel sind jeweils im Haushalt der Stadt Deggendorf einzuplanen.
Zahl der Preisträger: Eine Aufteilung des Innovationsförderpreises auf maximal zwei Preisträger ist im Ausnahmefall möglich. Die weiteren Bewerber werden in der Regel mit einer Urkunde geehrt.

Vorschlagsrecht

Das Vorschlagsrecht für die Verleihung des Innovationsförderpreises steht dem/der Oberbürgermeister/in sowie den Fraktionen des Stadtrates, der IHK, den Handwerkskammern und der THD zu. Ein allgemeiner Bewerbungsaufruf ergeht durch die Wirtschaftsförderung.

Beratung, Auswahl

In der Beratungsphase können die Gremien die Sachkompetenz von Fachstellen in Anspruch nehmen, die unter Ziffer 8 dieser Richtlinien benannt sind.

Die Entscheidung über die Verleihung des Innovationsförderpreises trifft der Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturausschuss.

Vergabetermin, Verleihung

Die Verleihung des Innovationsförderpreises erfolgt in würdiger Form und ist grundsätzlich öffentlich.
Die Überreichung des Innovationsförderpreises erfolgt durch den/die Oberbürgermeister/in.

Bewerbungsbeginn:
Grundsätzlich im Mai/Juni des Vergabejahres
Bewerbungsende: Grundsätzlich Ende Juli des Vergabejahres
Vergabetermin: Jeweils im 3. oder 4. Quartal des Vergabejahres

Steht keine geeignete Auswahl an Bewerbern zur Verfügung, kann der Preis ausgesetzt werden.

Allgemeine Voraussetzungen

Grundsätzlich sollte der Ausgangspunkt für die Innovation nicht länger als fünf Jahre zurück liegen.
Entsprechend den Zielsetzungen des Innovationsförderpreises der Stadt Deggendorf, können für die Bewertung der innovativen Leistungen unter anderem folgende Kriterien zur Anwendung kommen:

  • Die Innovation hat in der Stadt im entsprechenden Segment einen Entwicklungsschub initiiert.
  • Die Innovation ist durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit entstanden und hat dazu beigetragen, das Zusammenwachsen über Grenzen hinweg zu fördern.
  • Die Markteinführung oder die nachweisbare serienreife Vermarktung steht unmittelbar bevor.
  • Die Integration in den betrieblichen Ablauf ist bereits erfolgt.
  • Die Innovation hat zur Schaffung neuer Arbeitsplätze geführt.

Veröffentlichung

Der Preisträger gibt der Stadt Deggendorf das Recht zur kostenlosen Veröffentlichung in Publikationen oder auf sonstige Weise. Gleichermaßen hat er das Recht, die Auszeichnung werbemäßig zu nutzen.

Miteinbeziehung von Fach- und Sachkompetenz

In beratender Funktion können folgende Fachstellen bei der Entscheidungsvorbereitung mitwirken:

  • Regierung von Niederbayern Abt. Wirtschaftsförderung
  • IHK Niederbayern-Oberpfalz
  • Kreishandwerkerschaft Donau-Wald
  • Agentur für Arbeit Deggendorf
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Deggendorf
  • Mindestens ein Mitglied aus dem ITC-Beirat
  • Präsident/in der Technischen Hochschule Deggendorf (Je nach Bedarf wählt der/die Präsident/in die Professoren der betroffenen Fakultäten
    als weitere Jury-Mitglieder aus.)

Ausschluss des Rechtsweges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Marktwesen https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/ordnungsamt/marktwesen Tue, 17 Nov 2020 10:07:55 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=15172

Marktwesen

Hände reichen sich an einem Wochenmarkt eine Papiertüte über Auslagen mit Obst und Gemüse.

Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz festzusetzen (§ 69 Gewerbeordnung – GewO).

Die Veranstaltung von Märkten ist grundsätzlich. erlaubnisfrei möglich. Mit der Marktfestsetzung sind allerdings bestimmte Privilegien verbunden, z. B. in sonn- und feiertagsrechtlicher, ladenschlussrechtlicher, arbeitszeitrechtlicher, gewerbe- und gaststättenrechtlicher Hinsicht. Zu den gewerberechtlichen Privilegien zählt insbesondere die Reisegewerbekartenfreiheit für den Vertrieb von Waren nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 GewO.

Für nicht festgesetzte Märkte gelten hingegen die allgemeinen Vorschriften.

Die festsetzbaren Veranstaltungen werden im Folgenden näher beschrieben:

Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt (§ 64 GewO).

Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert (§ 65 GewO).

Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt (§ 68 GewO).

Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbietet (§ 67 GewO):

  1. Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke; zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, durch den Urproduzenten ist zulässig;
  2. Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei;
  3. rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.

Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet (§ 68 GewO).

Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet (§ 69 GewO).

Die Vorschrifen über die Marktfestsetzung finden auch auf Volksfeste Anwendung. Allerdings gilt für diese z.B. keine Privilegierung im Hinblick auf die Reisegewerbekarte.

Ein Volksfest ist eine im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 ausübt und Waren feilbietet, die üblicherweise auf Veranstaltungen dieser Art angeboten werden (§ 60b GewO).

Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer sowie Versteigerer unterliegen auch auch festgesetzten Märkten den Vorschriften über das stehende Gewerbe.

Der Veranstalter darf bei Volksfesten, Wochenmärkten und Jahrmärkten eine Vergütung nur für die Überlassung von Raum und Ständen und für die Inanspruchnahme von Versorgungseinrichtungen und Versorgungsleistungen einschließlich der Abfallbeseitigung fordern. Daneben kann der Veranstalter bei Volksfesten und Jahrmärkten eine Beteiligung an den Kosten für die Werbung verlangen (§ 71 GewO).

Im Rahmen der Festsetzungsentscheidung sind die Grundsätze des Feiertagsrechts zu berücksichtigen. Es muss im Einzelfall genau geprüft werden, ob der festzusetzende Markt mit den Grundsätzen des Sonn- und Feiertagsrechts vereinbar ist. Nach der Rechtsprechung kommt dem marktmäßigen Feilbieten von Waren aller Art im Allgemeinen kein das Anliegen des Sonntagsschutzes überwiegendes Gewicht zu. In der Regel soll an stillen Tagen keine Marktfestsetzung erfolgen. Dies schließt allerdings nicht aus, dass im Einzelfall Märkte festgesetzt können, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt bleibt.

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Gewerbeanmeldung https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/ordnungsamt/gewerbeanmeldung Thu, 12 Nov 2020 13:13:44 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=15059

Gewerbeanmeldung

Zwei Mitarbeiter stehen in einer industriellen Produktionshalle und halten gemeinsam einen großen Plan vor eine Maschine.

Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer oder der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 14 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung – GewO). Bei der Aufstellung von Automaten jeder Art als selbständiges Gewerbe, ist die Anzeige bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung zu erstatten (§ 14 Abs. 3 GewO).

Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z. B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.

Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z. B. auch Gesellschafter von Personengesellschaften) oder juristische Person, die ein Gewerbe (Hauptniederlassung) beginnt sowie der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Immobilienmakler, Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige außerdem eine Erlaubnis bzw. die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (sog. überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:

  1. An- und Verkauf von
    a) hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung;
    b) Kraftfahrzeugen und Fahrrädern;
    c) Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen;
    d) Edelsteinen, Perlen und Schmuck; oder
    e) Altmetallen, soweit sie nicht unter Buchstabe c fallen,
    durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
  2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien);
  3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
  4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
  5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
  6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

Bei der  Gewerbeanmeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, ein Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO) zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen.
Der ausländische Antragsteller ist verpflichtet vergleichbare Zuverlässigkeitsnachweise zu erbringen (amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder eines Auszugs aus dem Strafregister seines Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde). Wenn aufgrund des bisherigen Aufenthalts des Ausländers anzunehmen ist, dass in den genannten Zeugnissen und Nachweisen gewerberechtlich bedeutsame Tatsachen nicht mehr bzw. noch nicht enthalten sind, kann auf Vorlage der ausländischen bzw. deutschen Zeugnisse verzichtet werden.

Reisegewerbliche Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte benötigt wird, sind nicht anzeigepflichtig. Dagegen besteht für einige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (z.B. Verkauf von Druckwerken an öffentlichen Orten, Verkauf von Lebensmitteln von nicht ortsfesten Verkaufsstellen aus) eine Anzeigepflicht (§ 55c GewO).

Die Gewerbeanmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

Über die Gewerbeanmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) informiert.

Senden Sie Ihre Gewerbeanmeldung, zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises, per E-Mail an: gewerbe@deggendorf.de

Kontakt zum Amt

Gewerbeangelegenheiten
Zimmer: 017
Ordnungsamt
Franz-Josef-Strauß-Straße 3
Telefon: 0991 2960-3099
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen
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Umweltpreis 2019 https://www.deggendorf.de/leben/umwelt-natur/umweltpreis/preisverleihung-deggendorfer-umweltpreis-2019 Thu, 17 Sep 2020 07:15:51 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=11022

Umweltpreis 2019

In einem Festakt im Alten Rathaus wurde am 13.11.2019 der Deggendorfer Umweltpreis 2019 vergeben. In Summe beteiligten sich 15 Einzelpersonen, Vereine, Organisationen und Firmen mit ganz unterschiedlichen Projekten an der Ausschreibung. Herr Oberbürgermeister Dr. Moser wies in seiner Laudatio darauf hin, dass jeder einen Beitrag zum Umweltschutz leisten kann und mahnte zur Eigenverantwortung, den die Erdkugel sei ein sensibles Gefüge. Im Bau-, Stadtplanung- und Umweltausschuss wurden drei Preisträger festgelegt, die neben dem Preisgeld jeweils eine Urkunde und einen Ginkgo-Setzling erhielten.

Der Bayerische Wald-Verein Sektion Deggendorf e.V. bekam mit seinem Engagement für die Vereinshütte „s´Nest“ und den Verdiensten für die Waldpflege 1.500 € Preisgeld.

Grüne Wiese vor einem Haus mit Vereinsgebäuden und Obstbäumen am Waldrand unter blauem Himmel

An die Firma Dobler Metallbau GmbH gingen für die unternehmensinterne „Fahrrad-Initiative“ zur Einführung von Fahrradleasing für Mitarbeiter, der Errichtung eines umfangreichen Fahrradparkplatzes und der Mitarbeitermotivation zur Nutzung des Fahrrads im Alltag ein Preisgeld in Höhe von 500 €.

Vereinsgelände mit umzäuntem Sportplatz, Vereinsheim und bewaldeten Hängen im Hintergrund

Die Gemeinschaftsaktion von Bund Naturschutz Kreisgruppe Deggendorf, Katholische Erwachsenenbildung im Lkr. Deggendorf und der Gruppe lokal / global zur Einführung und regelmäßigen Durchführung eines Reparatur-Cafés in Deggendorf: „aus alt mach neu“ wurde ebenfalls mit einem Preisgeld von 500 € ausgezeichnet.

Ein älterer Mann und eine ältere Frau reparieren gemeinsam ein weißes Elektrogerät an einem Arbeitstisch.

Nachfolgende Projekte zählen zwar nicht zu den Preisträgern, erhielten jedoch eine Anerkennung in Form einer Urkunde und einem Glas Deggendorfer Rathaushonig für den Einsatz und das Engagement zugunsten unserer Umwelt:

Deggendorfer Stadthallen GmbH mit der Umrüstung der Hallenbeleuchtung von Halle 1 auf effiziente LED-Leuchten

Blick von hinten in einen großen Veranstaltungssaal mit zahlreichen Sitzreihen und beleuchteter Bühne

Dorfgemeinschaft Natternberg e.V. für das Motto „regional und saisonal“, das bei sämtlichen Vereinsaktivitäten beachtet wird

Auf einem Tisch liegen frische Kräuter und Tomaten neben mehreren Gläsern mit selbstgemachten Vorräten.

Eiscafé Venezia für die Umstellung von Einwegeisbechern aus Plastik auf umweltfreundlicheres PLA und der geplanten Optimierung der Speiseeisbereitung

Grüne Trinkhalme und Becher mit dem Hinweis „PLA statt Plastik – 100 % kompostierbar“ sowie dem Schriftzug „Eiscafé Venezia – Da Umberto“.

Frauenzentrum Deggendorf e.V. für den Betrieb des Weltladen Deggendorf, einem Fachgeschäft des Fairen Handels

Innenraum eines Weltladens mit Regalen voller Waren und Informationsmaterialien; bunte Fußabdruck-Aufsteller liegen auf dem Boden.

Fridays for Future, Gruppe Deggendorf für ihre Demonstrationen und Aktionen zur Bewusstseinsbildung

Demonstrierende mit handgeschriebenen Klimaschutzplakaten auf einem Platz in Deggendorf; im Hintergrund ist der Stadtturm zu sehen.

Geltinger Alfons für seine Masterarbeit zur Untersuchung und Bewertung der Luftspurenstoffe in der Stadt Deggendorf

Person in Warnweste misst mit einem Handmessgerät den Verkehr an einer innerstädtischen Straße.

Goldberg Veronika für ihr Projekt „Der Regenwurm“ mit dem auf die Folgen von Müllverschmutzung hingewiesen wird

Runder Holzquerschnitt mit eingeritzten Linien, einer sternförmigen Markierung und einer geschwungenen dunklen Form

Grundschule Theodor Eckert und St.-Notker-Schule für das Schülerprojekt „Bienentankstelle“, bei dem Blühflächen gepflanzt wurden

Blaues Big-Bobby-Car mit bepflanztem Anhänger vor gelbem Hintergrund

Hofmann Werner für seine Landwirtschaft mit Vermarktung und Aufbereitung von regionalen Bio Getreide- und Haselnussprodukten

Ländliche Hofanlage vor einer weiten Landschaft; darüber steht „Biohof Hofmann – Verkauf von Rind- und Lammfleisch“, rechts ist das Bioland-Siegel zu sehen.

Holzland Hundshammer GmbH mit unternehmensinternen Maßnahmen zur Mülltrennung

Außenansicht des HolzLand-Hundshammer-Marktgeländes mit Verkaufsgebäuden, Parkplatz und Werbeschildern bei klarem Himmel

Senioren-Aktiv-Club im Lkr. Deggendorf e.V. mit effizienzsteigernden Maßnahmen im umweltfreundlichen Seniorentreff Klosterhof

Weißes Gebäude mit begrüntem Innenhof, großen Bäumen und aufgeschichteten Gartenästen im Vordergrund.

Travianet GmbH mit der Umstellung auf LED-Beleuchtung und der Beteiligung am Projekt „Sammeldrache“

Grüne Drachenfigur neben einer grünen Umwelt-Box für leere Druckerpatronen; ein gelber Hinweis erklärt, dass damit Kinder- und Umweltprojekte unterstützt werden.
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Bürgermeister https://www.deggendorf.de/kunst-und-kultur/geschichte/buergermeister Mon, 20 Jul 2020 14:10:40 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=9595
Ehemalige Bürgermeister der Stadt Deggendorf

Josef Schreiner — 25.05.1818 – 1845

Schreiner war der erste berufsmäßige – rechtskundiger – Bür­ger­meister, er stammte aus Winkling und war als Landsmann mit der Mentalität der Bevölkerung aufs Engste vertraut. Seine Amtszeit umfasste schwierige Zeiten, so den Stadtbrand von 1822. In der Folge hatte er am raschen Wiederaufbau Deggendorfs einen wesentlichen Anteil. Er war zudem Verfasser einer umfangreichen Stadtchronik.

Hermann Bamann — 13.11.1845 – 13.01.1872

Bamann war gebürtiger Passauer. Der Neubau des Waisenhauses, des Krankenhauses und der ersten stabilen Brücke (Maximilianbrücke) sind seiner Initiative zuschreiben. Während seiner Amtszeit wurde die Eisenbahnlinie Deggendorf-Plattling („Krautbahn“) eingeweiht.

Friedrich Ritzinger — 29.02.1872 – 23.12.1878

Der Eisenhändler Ritzinger war „bürgerlicher“ Bürgermeister im Gegensatz zum „berufsmäßigen“ Bürgermeister. Er erreichte die großzügige staatliche Bezuschussung zum Bau der neuen Bahnhofsstraße. Während seiner Amtszeit wurde die Waldbahn (Plattling-Deggendorf-Eisenstein) eröffnet und die landwirtschaftliche Winterschule errichtet.

Alois Menzinger — 11.08.1879 – 18.10.1893

Menzinger war rechtskundiger Bürgermeister. Seine besonderen Verdienste sind die Einführung der Ölgasanstalt, Errichtung der Bürgersteige, Vergrößerung des Oberen Stadtplatzes durch Ankauf von Privatgelände, Restaurierung des Rathauses einschließlich Rathausturm und der Bau der Hochdruckwasserleitung vom Parst. Menzinger war ein Förderer der Geiersberg-Anlagen. Eine sog. Verschönerungskommission wurde eingesetzt, Land angekauft und annähernd 10.000 Bäume neu gepflanzt. 1880 wurde Deggendorf unmittelbare Stadt und Sitz eines Landgerichts. Durch die Eröffnung der Lokalbahn Deggendorf-Metten wurde die Infrastruktur wesentlich verbessert.

Johann Nepomuk Kinskofer (* 08.10.1862, + 28.07.1919) — 11.12.1893 – 14.09.1918

Kinskofer war Rechtsanwalt; seine besonderen Verdienste sind die Errichtung eines Landwehrbezirkskommandos, die Errichtung und Bau der Realschule mit Schülerheim, die Herstellung des heutigen Knabenschulhauses und der neuen Präparandenschule (Lehrerbildungsstätte). Zudem gehen der Bau des Elisabethenheimes und des Elektrizitätswerks sowie die Einführung der elektrischen Beleuchtung auf seine Initiative zurück.

Dr. Anton Reus (* 24.01.1882 – + 22.09.1960) — 15.06.1919 – 13.10.1933

Er war Rechtsanwalt. Seine Verdienste sind die Hochwasserfreilegung der Stadt (Bogenbachregulierung) als Abwehr des Hochwassers, das manchmal bis zur Grabkirche von Süden her und in der Bahnhofstraße bis zum Westlichen Stadtgraben reichte. Die neue Wasserversorgung aus dem damals sehr ergiebigen Quellgebiets des Dreitannenriegel, die Verbesserung der Krankenhausverhältnisse, die Renovierung der Schulen und des städtischen Museums und die Einrichtung des Archivs und einer Bibliothek wurden ebenfalls maßgeblich von ihm veranlasst. Er sorgte dafür, dass Deggendorf anstelle von Straubing Landgerichtssitz wurde. Außerdem war er ein unermüdlicher Förderer des heimatlichen Gedankens und der heimischen Wirtschaft z.B. durch Verbesserung des Fremdenverkehrs und durch bessere Erschließung des Bayerischen Waldes, so unternahm auf seine Veranlassung hin der gesamte bayerische Landtag eine Orientierungsfahrt in den Bayerischen Wald, was zu einer verstärkten staatlichen Unterstützung führte.

Hans Graf (+ 09.10.1968) — 02.01.1934 – 26.04.1945

Dr. Anton Reus (* 24.01.1882 – + 22.09.1960)

Die US-Armee setzte ihn in der ersten Nachkriegsaufbauphase zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung als Stadtoberhaupt ein. Dieser Neuanfang wurde von Dr. Reus mit der ihm eigenen Ruhe und Sicherheit gemeistert, so dass er die Geschicke der Stadt in die Hände seines Nachfolgers Maderer legen konnte.

Andreas Maderer (* 11.05.1891 – 05.07.1959) — 17.05.1945 – 13.06.1946

Er war Studienrat und bewahrte durch seinen mutigen persönlichen Einsatz die Stadt Deggendorf vor der Zerstörung, als er am 26. April 1945 bei Einzug der amerikanischen Truppen die weiße Fahne auf dem Turm der Grabkirche hisste.

Josef Schneider (* 02.02.1881 – + 26.04.1950) — 16.07.1946 – 30.05.1948

Er war Brauereibesitzer (Innstadtbrauerei) und ein Mann der Mitte und des Ausgleichs. Ihm ist in den Nachkriegsjahren erfolgreiches Bemühen um die Lebensmittelversorgung der Stadt Deggendorf, der Ausbau des Elektriziätsnetzes insbes. Errichtung des Hammermühlbachwerkes, der Bau des Ringkanals, der Bau der Ring- und Hindenburgstraße zuzurechnen. Noch kurz vor seinem Ausscheiden erhielt die Stadt Deggendorf die Kreisunmittelbarkeit zurück.

Dr. Hugo Leicht (* 13.10.1885 – + 30.04.1954) — 25.08.1948 – 05.07.1951

Er trieb den Bau von Wohnungen voran (z.B. durch Ausbau der Alten Kaserne). Die Entstehung der Landeszentralbank-Zweigstelle, einer Hufbeschlagschule und die Gründung einer Grenzschutzgarnison in Deggendorf gehen auf seine Initiative zurück. Er war Mitbegründer der Volkshochschule.

Hans Krämer (* 24.08.1889 – + 22.10.1961) — 28.09.1951 – 22.10.1961

Er war Diplom-Ingenieur und ein Mann des Ausgleichs. Die Beseitigung der Wohnungsnot u.a. durch die Gründung der Stadtbau GmbH sowie durch Förderung der VDK-Siedlung und durch die Erbauung der Bundesgrenzschutzhäuser gehören zu seinen bleibenden Verdiensten. Die St. Martin Volksschule mit Turnhalle wurde während seiner Amtszeit errichtet.

Berthold Heckscher (* 17.03.1917 – + 20.02.1996) — 14.01.1962 – 31.07.1983

Die ersten Jahre seiner Amtstätigkeit können als Aufbaujahre der Stadt Deggendorf gewertet werden. Er setzte sich vor allem für die sozialen Belange der Einwohner und die Verbesserung der Infrastruktur ein, so gehören die Errichtung des ersten Hallenbades in Niederbayern, der Bau des Schulzentrums, der Sportanlage an der Trat mit der Eissporthalle, der Bau des erstes Parkhauses (Maria-Ward-Platz), die Herstellung der Kläranlage im Stadtteil Deggenau und die Erweiterung des städtischen Freibades zu seinen Verdiensten. Zudem förderte er die Industrieansiedlung und die Ansiedlung von Betrieben in der Land-Au. Der „Berthold-Heckscher-Preis“ mit dem Leitgedanken „Den Menschen dienen“ (einem Ausspruch des OB Heckscher) geht dann später u.a. auf eine Idee der SPD-Ortsvereine Neuhausen-Offenberg und Buchberg zurück.

Dieter Görlitz (* 25.02.1937) — 01.08.1983 – 31.07.2000

Mit der Etablierung der Fachhochschule hat Dieter Görlitz Deggendorf zur Hochschulstadt gemacht, die „Oberbürgermeister-Dieter-Görlitz-Stiftung“ mit alljährlicher Preisverleihung an junge Menschen für ihre Kreativität, ihr wissenschaftliches Engagement und ihre zukunftsweisende Ideen erinnert hieran. Aber auch die Verlegung der B 11 als Umgehungsstraße, die Autobahnanbindung mit Maxi­mi­li­an­brücke, die Schaffung des Freihafens, die Tiefgarage am Oberen Stadtplatz und weitere vier Großgaragen, der Innovations-Technologie-Campus und die Verkehrsberuhigung in der der Innenstadt gehen auf seinen Einsatz zurück. Kulturell hat Görlitz gleichfalls vieles auf die Beine gestellt. Das Kulturviertel, die Kulturreisen „Knödelexpreß“ und „Eine Stadt geht in die Luft“ gehören ebenso zu seinem Verdienst wie das Bürgerfest, der Christkindlmarkt und die Donau-Wald-Ausstellung. Auch über die Grenzen Bayerns hinaus hat er u.a. als Funktionsträger im Deutschen Städte- und Gemeindebund gewirkt.

Anna Eder (* 17.07.1950 – + 06.01.2026) — 01.08.2000 – 31.07.2012

Als ers­te Frau in der Ge­schich­te Deg­gen­dorfs lei­te­te An­na Eder die Stadt zwölf Jah­re lang als Ober­bür­ger­meis­te­rin. Seit 1975 en­ga­gier­te sie sich in der Po­li­tik und wur­de 1978 in den Stadt­rat Deg­gen­dorfs ge­wählt. Als Ober­bür­ger­meis­te­rin führ­te sie die von ih­rem Vor­gän­ger ein­ge­schla­ge­ne Ent­wick­lungs­rich­tung Deg­gen­dorfs ent­schie­den wei­ter. In ih­rer Ägi­de wur­de die Hoch­schu­le Deg­gen­dorf er­wei­tert, der ITC er­rich­tet, und die Stadt­plät­ze mit ih­ren Tief­ga­ra­gen um­ge­stal­tet. Auch die Ei­sen­bahn­brü­cke wur­de un­ter ih­rer Lei­tung er­neu­ert. Sie setz­te sich für den Er­halt des Bun­des­po­li­zei-Stand­ort Deg­gen­dorf ein, der da­durch ge­stärkt her­vor­ging. Die Lan­des­gar­ten­schau 2014 wur­de von ihr nach Deg­gen­dorf ge­holt und wird die Stadt da­durch nach­hal­tig ver­än­dern.
Sie war Vor­stand in zahl­rei­chen so­zia­len kom­mu­na­len und über­re­gio­na­len Ver­ei­nen und Ver­bän­den und wur­de mehr­fach für ih­re Ver­diens­te um die kom­mu­na­le Selbst­ver­wal­tung aus­ge­zeich­net.

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