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Der Klima- und Nachhaltigkeitsausschuss kümmert sich um die Belange des Natur- und Umweltschutzes, insbesondere die Überwachung des
städtischen Ökokontos und der Ausgleichsflächen, ausgenommen aller in Bauleitplanverfahren unmittelbar verbundenen Belange des Natur- und Umweltschutzes und Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Er entscheidet zudem über Maßnahmen
- zu den Altlaststandorten
- zum Biotop- und Artenschutz
- zum Klimaschutz
- zur Nachhaltigkeit (z.B. Fair Trade)
- zur Energieeinsparung (z.B. Energienutzungsplan)
, über die Unterstützung und die Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit umweltfreundlichen Verkehrs- oder Antriebskonzepten (z.B. e-Mobilität), Vergabe des städtischen Umweltpreises und Vergaben von Aufträgen in diesen Angelegenheiten im Rahmen des Haushaltsplanes.